Im Bistum Aachen finden im November 2021 die GdG- und Pfarreiratswahlen sowie die Kirchenvorstandswahlen statt,

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Datum:
Do. 28. Okt. 2021
Von:
Maria Mattes

dazu hat Maria Mattes, Verwaltungskoordinatorin des Kirchengemeindeverbands (KGV) Kall/ Nettersheim Hl. Hermann-Josef Steinfeld mit Sitz im Pfarrbüro in Kall, einen Überblick geschrieben, wie, was und wer da überhaupt gewählt wird, und welche Auswirkungen das hat:

Im Bistum Aachen finden im November 2021 die GdG- und Pfarreiratswahlen sowie die Kirchenvorstandswahlen statt. Die Wahlen sind für den 6. und 7. November angesetzt.
Diese Wahlen sind anders als sonst! Auf der einen Seite werden Pfarrei- und GdG-Rat, die sich um die pastoralen Aktivitäten der Pfarreien kümmern, und auf der anderen Seite der Kirchenvorstand, der sich um die Verwaltungsangelegenheiten der Pfarrei sorgt, gewählt. Beeinflusst werden die Rahmenbedingungen der Wahlen von der Corona-Pandemie wie auch von der Umbruchssituation im Bistum durch den diözesanen Gesprächs- und Veränderungsprozess „Heute bei Dir“, der unter anderem auch auf die „Weiterentwicklung der pastoralen Räume“ zielt. Möglicherweise werden dadurch in der kommenden Wahlperiode die Gremien vor besonderen Herausforderungen stehen.
 
Der GdG-Rat wird im Vier-Jahres-Rhythmus neu gewählt und ist das oberste beschlussfassende Organ für die pastoralen Aufgaben in den 71 Gemeinschaften der Gemeinden des Bistums. In ihm arbeiten Priester und Laien, haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter/innen zusammen mit dem Ziel, die vielfältigen Aufgaben der Gemeinschaft in Zeiten des Um- und Aufbruchs zu gestalten. Nach Möglichkeit ist aus jedem Pfarreirat ein Mitglied im GdG-Rat vertreten.
 
Eine gute Zusammenarbeit der einzelnen Pfarren ist gerade in unserer Zeit wichtig, wo der Priestermangel immer gravierender wird und auch andere hauptamtliche Berufsfelder wie die des Gemeinde- beziehungsweise Pastoralreferenten*innen immer seltener besetzt werden können. Der GdG-Rat ist verantwortlich für die „grundlegenden Fragen der Pastoral" der GdG. Hier wird informiert, beraten und soweit möglich entschieden, unter anderem über die Gottesdienstordnung oder das Pastoralkonzept.
 
Dem GdG-Rat fällt die Aufgabe zu, das zu ermitteln, was die jeweiligen Kirchengemeinden eigenständig schaffen können und die Dinge zu koordinieren, die nur noch durch gemeinsames Tun zu bewältigen sind. Er ist darüber hinaus auch Ort des Austausches und der Planung, welche pastoralen Aufgaben und Neuausrichtungen sich in der nächsten Zeit für die GdG abzeichnen. Er nimmt den gesamten pastoralen Raum in den Blick. Die Aufgaben des GdG-Rats, die Zusammensetzung seiner Mitglieder und die Arbeitsweise sind in der Satzung für den Rat der Gemeinschaft der Gemeinden nachzulesen.
Findet sich in einer Gemeinde zunächst niemand, der sich im GdG-Rat zur Wahl stellen möchte, so kann im Laufe der Amtszeit des GdG-Rates auch jemand in das Gremium berufen werden.
 
Der Pfarreirat wird ebenfalls alle vier Jahre neu gewählt. Jede Pfarre legt die Anzahl der zu wählenden Mitglieder selbst fest. Nach Möglichkeit vertritt ein Mitglied des Pfarreirats zudem die eigene Kirchengemeinde mit seiner Stimme im GdG-Rat. Die Vielfalt der unterschiedlichen Dörfer macht deutlich, dass eine Gemeinschaft von Gemeinden ortsnahe Bezugspunkte für die Menschen braucht.
 
Aus der Kenntnis der ortsspezifischen pastoralen und gesellschaftlichen Herausforderungen erwachsen seine originären Aufgaben. Der Pfarreirat sorgt sich um das Pfarrfest ebenso wie um die Unterstützung des Leitungsteams und das gottesdienstliche Leben der Pfarrei. Er arbeitet mit Organisationen vor Ort zusammen und berät den Kirchenvorstand. Frauen und Männer aus der Pfarrei kann er zum Dienst als Kommunionhelfer*in, Lektor*in, Leiter*in von Wort-Gottes-Feiern oder zur Übernahme anderer Dienste vorschlagen. Er trägt Verantwortung für die Entwicklung der pastoralen Grunddimensionen Verkündigung, Liturgie, Diakonie.
 
Der Kirchenvorstand ist der Vermögensverwalter und gesetzliche Vertreter der Kirchengemeinde in allen Rechtsgeschäften, eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Die Stellung und Aufgaben der Kirchenvorstände sind in NRW im staatlichen Gesetz über Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens (VVG) festgelegt.
 
Sie bestehen aus dem Pfarrer und gewählten Laien der Kirchengemeinde. Der Kirchenvorstand trifft eigenverantwortlich Entscheidungen beispielsweise über finanzielle Aus-gaben, Bauvorhaben, Immobilienverwaltung, die Einstellung von kirchengemeindlichen Mitarbeitern aller Einrichtungen, Angelegenheiten des Friedhofs, Vermögensanlagen oder die Beauftragung von Anwälten oder Handwerkern.
Unterstützt wird er in seiner Arbeit von der Verwaltungskoordinatorin und dem Verwaltungszentrum. Er schafft die Voraussetzungen für das caritative und pastorale Engagement der Kirche.
 
Die Amtszeit eines Kirchenvorstehers beträgt sechs Jahre. Bei den Kirchen-vorstandswahlen wird alle drei Jahre die Hälfte der Kirchenvorsteher neu gewählt, damit eine verlässliche Weiterarbeit in diesem Gremium gewährleistet ist.
Berechtigt zur Wahl des Pfarrei- und GdG-Rates sind alle Katholiken, die mindestens 14 Jahre alt sind. Für die Wahl der Kirchenvorstände müssen die Wahlberechtigten hingegen mindestens 18 Jahre alt sein.
 
Nehmen Sie Ihr Stimmrecht in Anspruch, beteiligen Sie sich an den Kirchenvorstandswahlen sowie den GdG- und Pfarreiratswahlen und zeigen Sie mit Ihrem Votum den Kandidaten und Kandidatinnen Ihr Vertrauen und Ihren Dank für die bisher geleistete Arbeit. Ganz besonders, wenn zukünftig schwierige Entscheidungen von den Mitgliedern der einzelnen Gremien getroffen werden müssen.
 
Briefwahlunterlagen können in den Pfarrbüros angefragt werden. Ansonsten werden die Kirchen in der Regel (es gibt Ausnahmen) am 6. und 7. November vor und nach den Gottesdiensten zu Wahlbüros. Die individuellen Zeiten können den entsprechenden Aushängen an und in den Kirchen entnommen werden.
Weitere Infos: